GLOSSAR

_EINE KLEINE ÜBERSICHT

Das Glossar der Münchner Schmink- und Kosmetikschule. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den Themen Ausbildung, Kosmetik, Visagistik, Fusspflege. (Quellenangaben)

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 
N
Naturkosmetik

Der Begriff selbst und die Rohstoffe, die Naturkosmetika enthalten dürfen, sind rechtlich nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland wurde 1993 (Unter Federführung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit) der Begriff definiert. Naturkosmetika müssen demnach ausschließlich aus Naturstoffen hergestellt sein. Ausnahmen gelten für bestimmte naturidentische Konservierungsstoffe und aus Naturstoffen bestehende Emulgatoren, da diese nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Alle übrigen Rohstoffe sollten somit nicht chemisch modifiziert oder synthetisch hergestellt worden sein. Die Definition der Naturkosmetikhersteller im BDIH-Verband lautet: Naturkosmetik dient der Verschönerung und Pflege des menschlichen Körpers mittels Wirkstoffen aus der Natur. Zum Einsatz kommen haut- und umweltfreundliche, gesundheitserhaltende natürliche Rohstoffe. Nach welchen Grundsätzen Naturkosmetika tatsächlich erarbeitet werden, liegt in der Verantwortung des Herstellers. Naturkosmetika unterliegen denselben gesetzlichen Auflagen wie alle anderen Kosmetika.